Arbeitsbezogener Menschenhandel
Definition
Eine Form des Menschenhandels, bei der Personen zum Zweck der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwilligen dienenden Tätigkeiten oder anderer Formen der Arbeitsausbeutung durch Gewalt, Betrug, Nötigung oder Ausnutzung von Verwundbarkeit angeworben, transportiert, untergebracht oder erlangt werden.