Konfrontationsrecht
Definition
Ein verfahrensrechtlicher Anspruch des Strafangeklagten, den gegnerischen Zeugen von Angesicht zu Angesicht zu sehen und deren Aussagen im Prozess durch Kreuzverhör anzugreifen, mit dem Ziel, die Zuverlässigkeit zu prüfen und Verurteilungen auf ungeprüften Anschuldigungen zu verhindern.