Vorbeugende Haft
Definition
Vorbeugende Haft ist die Inhaftierung einer Person vor dem Gerichtsverfahren, um in erster Linie künftiges Verhalten zu verhindern, das die öffentliche Sicherheit gefährdet, und beruht häufig auf gesetzlichen Kriterien und gerichtlichen Feststellungen zur Notwendigkeit oder Gefährlichkeit.