Vorführung (Arraignment)
Definition
Ein Gerichtstermin, bei dem ein Angeklagter förmlich vor Gericht gebracht wird, über die in einer Anklage, Anklageschrift oder Beschwerde enthaltenen Vorwürfe informiert, über verfassungsmäßige Rechte belehrt und zur Angabe einer Verteidigung aufgefordert wird; er leitet üblicherweise den weiteren Verfahrenskalender ein.