Letztes Wort

- Law & Governance -
Criminal Law Dictionary
Definition
Die formelle Möglichkeit für den Angeklagten, das Gericht—häufig vor der Strafzumessung—anzusprechen, um Erklärungen, Reuebekundungen, mildernde Umstände, sachliche Klarstellungen oder rechtliche Einwände vorzubringen; gelegentlich gesetzlich als 'Allocution' oder 'Letztes Wort' geregelt.