Plädoyervereinbarung
Definition
Eine ausgehandelte, verbindliche Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagtem, bei der der Angeklagte zustimmt, sich schuldig oder nolo contendere zu bekennen oder eine empfohlene Strafe bzw. Anklagereduktion zu akzeptieren im Gegenzug für Zugeständnisse der Staatsanwaltschaft.