Ort der Strafverhandlung
Definition
Der Ort der Strafverhandlung ist der konkrete geografische Standort innerhalb einer Zuständigkeit, an dem ein Strafverfahren rechtmäßig abgehalten werden darf, geregelt durch Gesetz und verfassungsrechtliche Vorgaben (z. B. Landkreis, Bezirk oder Abteilung, in dem die Tat begangen wurde, der Angeklagte wohnt oder relevante Ereignisse stattfanden). Er bestimmt Gerichtssaal und Geschworenenauswahl.