Mens Rea (Subjektiver Tatbestand)
Definition
Die mentale Komponente einer Straftat, die den Geisteszustand des Angeklagten zur Tatzeit beschreibt, üblicherweise als Vorsatz, Wissen, Fahrlässigkeit mit Inkaufnahme des Risikos (bedingter Vorsatz/Recklessness) oder bloße Fahrlässigkeit je nach Rechtsordnung.