Ausübung des Rechtsanwaltsberufs
Die Ausübung des Rechts ist die durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmte Tätigkeit, bei der für eine andere Person oder einen anderen Rechtsträger professionelles juristisches Urteilsvermögen eingesetzt wird, indem Rechtsgrundsätze auf deren besondere Umstände oder Ziele angewandt werden.
Ausübung des Rechtsanwaltsberufs
Die Ausübung des Rechts im Strafrecht ist die durch die jeweilige Rechtsordnung gestattete Anwendung professioneller juristischer Urteilskraft bei Ermittlungen, Anklageerhebung, Verteidigung, Strafverfolgung, gerichtlicher Entscheidung, Strafzumessung, Rechtsmitteln oder Folgen nach einer Verurteilung wegen einer behaupteten Straftat.
Ausübung des Rechtsanwaltsberufs
Die Ausübung des Rechts im Zivilrecht ist die durch die jeweilige Rechtsordnung gestattete Anwendung professioneller juristischer Urteilskraft, um nichtstrafrechtliche Rechte, Pflichten, Haftung und Rechtsbehelfe einer Person oder Organisation zu bestimmen, zu sichern, zu bestreiten, beizulegen oder durchzusetzen.
Ausübung des Rechtsanwaltsberufs
Die Ausübung des Rechts im Einwanderungsrecht ist die Anwendung professioneller juristischer Urteilskraft durch eine nach dem maßgeblichen System befugte Person auf Einreise, Zulassung, Aufenthalt, Status, Arbeits- oder Reiseerlaubnis, Familien- oder Beschäftigungssponsoring, humanitären Schutz, Haft, Abschiebung, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit oder damit verbundene Überprüfung.