 ##  [Doktrin der Unternehmensgelegenheit](/index.php/de/node/69234) 

  ##  [Doktrin der Unternehmensgelegenheit](https://social.quantumdictionary.io/de/node/69235) 

  

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**Social Sciences Dictionary**

 







 

 

 

 



 

 

 

 

Definition

Eine grundsätzliche Regel des Gesellschaftsrechts, wonach ein Treuhänder (typischerweise Vorstand, Geschäftsführer oder leitender Angestellter) keine Geschäftsmöglichkeit aneignen oder ausnutzen darf, die der Gesellschaft gehört, in deren Geschäftsbereich liegt oder ihr einen wesentlichen Vorteil verschaffen könnte, ohne vollständige Offenlegung und gegebenenfalls Zustimmung der Gesellschaft.