 ##  [Aussage Gegen das Eigene Interesse](/index.php/de/node/41764) 

  ##  [Aussage Gegen das Eigene Interesse](https://civil.quantumdictionary.io/de/node/41765) 

  

 [![Civil Law Dictionary](/sites/default/files/styles/large/public/2026-01/Civil%20Law.png.webp?itok=lmZ9zRSm)](/index.php/topic-specific-dictionaries/law-governance/civil-law)

- Law &amp; Governance -

**Civil Law Dictionary**

 







 

 

 

 



 

 

 

 

Definition

Eine Äußerung einer Person, die so sehr ihrem vermögensrechtlichen, sachlichen oder strafrechtlichen Interesse widerspricht, dass eine vernünftige Person sie nur dann gemacht hätte, wenn sie sie für wahr gehalten hätte; in vielen Rechtsordnungen als Ausnahme vom Hörensagen anerkannt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.