 ##  [Organisierter Einzelhandelsdiebstahl](/de/node/40426) 

  ##  [Organisierter Einzelhandelsdiebstahl](https://criminal.quantumdictionary.io/de/node/40427) 

  

 [![Criminal Law Dictionary](/sites/default/files/styles/large/public/2026-01/Criminal%20Law.png.webp?itok=VjlKiX0o)](/topic-specific-dictionaries/law-governance/criminal-law)

- Law &amp; Governance -

**Criminal Law Dictionary**

 







 

 

 

 



 

 

 

 

Definition

Organisierter Einzelhandelsdiebstahl ist koordinierte kriminelle Aktivität, bei der Gruppen Warenbestände im Einzelhandel — häufig hochpreisige Konsumgüter — durch geplanten Ladendiebstahl, Umlenkung oder Diebstahl‑zur‑Weiterveräußerung entnehmen. Kennzeichnend sind Organisation, Wiederholung und die Absicht, gestohlene Ware in großem Umfang weiterzuverkaufen oder zu verwerten.